Patienten
Entlassung & Weiterbehandlung
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Entlassung und Weiterbehandlung

Entlassung

Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Sie nach Hause entlassen werden können. Sobald Ihre Behandlung dem Ende zugeht, werden Sie von Ihrer Stationsärztin / Ihrem Stationsarzt über Ihre Erkrankung und deren weitere Behandlung informiert. Für Ihren weiterbehandelnden Arzt erhalten Sie einen Entlassungsbrief. 

Die Unterlagen über Ihren Aufenthalt in unserer Klinik heben wir 30 Jahre lang auf, so dass bei einem neuerlichen Krankenhausaufenthalt eine rasche Informationsmöglichkeit gegeben ist.

Wenn Sie ohne ärztliche Einwilligung das Krankenhaus vorzeitig verlassen wollen, ist dies nur auf eigene Gefahr und nach einer entsprechenden schriftlichen Erklärung von Ihnen möglich.

Nichts vergessen?

Wenn Sie entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Gegenstände und eventuell hinterlegte Wertsachen mitzunehmen.

Fundsachen

Wenn Sie doch mal etwas vergessen oder verlieren sollten, sprechen Sie bitte die Miatrbeiter der Pforte an.

Chipkarte (Telefon, TV)

Bitte denken Sie auch daran, Ihre Chipkarte zu entwerten und Pfand sowie ggf. Rückzahlungen am Automaten in der Eingangshalle entgegenzunehmen.

Transport

Ein Taxi für die Heimfahrt können Sie an der Information bestellen.

Zuzahlung / Eigenbeteiligung

Für ihren stationären Klinikaufenthalt zahlen gesetzlich versicherte Patienten eine Eigenbeteiligung von 10,00 € pro Tag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr.
Patienten, die im Besitz einer Befreiungskarte für die Zuzahlung sind, sollten diese direkt bei der Patientenaufnahme vorlegen und registrieren lassen.
Über die Zuzahlung / Eigenbeteiligung erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt eine Rechnung zugeschickt.
 

 


Entlassmanagement

Zur Sicherstellung einer lückenlosen und passgenauen Anschlussversorgung für unsere Patienten wird seit dem 01.10.2017 in der Fachklinik Hornheide ein Entlassmanagement umgesetzt.  

Der Gesetzgeber hat die bisherigen Regelungen zum Entlassmanagement in § 39 Abs. 1a SGB V neu gefasst, um den Übergang zwischen stationärem und ambulanten Sektor zu verbessern. Die Durchführung des Entlassmanagements ist Aufgabe des Krankenhauses und bildet einen Teil der Krankenhausbehandlung, auf den Sie einen Anspruch haben. Zur Teilnahme am Entlassmanagement ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung erforderlich. Es besteht immer die Möglichkeit, während des stationären Aufenthaltes, Ihren Antrag zu ändern.  

Damit Sie sich im Vorfeld Ihres Aufenthaltes umfassend über das Entlassmanagement informieren können, haben wir Ihnen ein Dokument mit folgenden Inhalten zum Download bereit gestellt:

Bei Fragen zum Entlassmanagement wenden Sie sich gerne an die Pflegebereichsleitungen: 

Petra Heidmann (Stationsleitung Station 1)

Frauke Röber (Mitarbeiterin im Qualitätsmanagement)

Videosprechstunde

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Videosprechstunde, um in der aktuellen Zeit Kontakt mit unseren Ärzten aufnehmen zu können.

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Terminvereinbarung via E-Mail

Nutzen Sie die komfortable Möglichkeit, über das Formular eine E-Mail mit Rückrufanfrage zu stellen.

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Informationen zum Corona-Virus

Wichtige Informationen für Patienten und Besucher, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

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