„Die Corona-Schutzverordnung für NRW ist am 28.02.2023 ausgelaufen. Damit fallen die meisten der bisher geltenden Vorgaben und Regelungen weg.
Für unsere stationären Patienten und auch für unsere Beschäftigten entfällt sowohl die Maskenpflicht, als auch die Testpflicht.
Für ambulante Patienten und Besucher entfällt ebenfalls die bisher geforderte Testung per Selbsttest.
Es besteht ab dem 1.03.2023 lediglich weiterhin eine Maskenpflicht für unsere ambulanten Patienten und unsere Besucher.
Wir bitten Sie diese Vorgabe bei Betreten des Hauses weiterhin umzusetzen.
Vielen Dank!
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