Medizinproduktesicherheit
Gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit in der Fachklinik Hornheide nimmt gemäß § 6 MPBtreibV folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Lieferanten im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch Hersteller und Lieferant
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten (BfArM)