Fachabteilungen
Mund-, Kiefer- & Gesichtschirurgie
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Dysgnathie

Unter einer Dysgnathie versteht man eine Abweichung von der regelrechten Verzahnung (Okklusion) von Ober- zum Unterkiefer. Die Ursachen können hier vielseitig sein und reichen von einer alleinigen Veränderung der Zahnstellung (dentale Dysgnathie) über eine abweichende Kieferform bis zu einer Fehlstellung des Ober- und / Unterkieferknochens (skelettale Dysgnathie).

Ästhetische sowie funktionelle Beeinträchtigungen durch eine Dysgnathie

So ist z.B. das Kauen und Abbeißen erschwert oder nicht möglich, da der Kontakt der Zähne zum Gegenkiefer nur ungenügend oder gar nicht vorhanden ist. Die optimale Verdauung ist auf diese Weise beeinträchtigt und der Zahnhalteapparat wird durch die Fehlstellung überbeansprucht, was zu Parodontitiden und im schlimmsten Fall zu frühzeitigem Zahnverlust führen kann.

Wenn die Lippen nicht geschlossen sind, kommt es verstärkt zur Mundatmung, wodurch der Nasen-Rachen-Raum durch die fehlende Zungeneinlagerung nur ungenügend entwickelt wird. Die Folge sind oft Sprachstörungen und eine höhere Anfälligkeit für Erkältungs- und Rachenerkrankungen sowie eine Schädigung der Zahnsubstanz. Stehen die Zähne zu eng, entstehen Schmutznischen, in denen sich Karies und Parodontitis bilden können. Außerdem kann die Rücklage eines oder beider Kiefer dazu führen, dass die oberen Atemwege eingeengt werden. Bei einer Oberkieferrücklage kann das Gaumenzäpfchen zu weit im Rachen liegen; bei einer Unterkieferrücklage der Zungengrund. Ebenso bildet der Gaumen den Boden der Nase, weshalb Fehlstellungen des Oberkiefers oft mit einer eingeschränkten Nasenatmung verbunden sind. Betroffene atmen vermehrt durch den Mund und schnarchen aus diesem Grund häufig (OSAS). Das kann zu Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Konzentrationsschwächen führen.

Langfristig muss aufgrund einer nicht natürlichen Kraftverteilung mit einer Überlastung der Kiefergelenke gerechnet werden. Bei der kraniomandibulären Dysfunktion (CMD) handelt es sich um eine strukturelle, funktionelle, biochemische und psychische Fehlregulationen der Muskel- oder Gelenkfunktion der Kiefergelenke. Diese Fehlregulationen können schmerzhaft sein, oder Ursache für Schwindelgefühle, Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit, Panikattacken (Herzrasen) und Stress im Alltag.

Nicht zuletzt können durch den Fehlbiss auch Störungen im äußeren Erscheinungsbild begründet sein, da diese mit sichtbaren Formveränderungen des Gesichts einhergehen ("Überbiss", "fliehendes Kinn"), die einen entsprechenden Leidensdruck verursachen können. 

Rein isolierte Zahnfehlstellungen ohne oder mit nur geringer Kieferfehlstellung sind sehr häufig und lassen sich typischerweise ohne Operationen durch eine rein kieferorthopädische Behandlung mit Hilfe von Zahnspangen, Klammern oder festsitzenden  Apparaturen  erfolgreich therapieren.

Ausgeprägte Fehlstellungen des Kiefers zueinander hingegen sind kieferorthopädisch nur unvollständig zu beeinflussen, sie bedürfen einer skelettverlagernden Operation des gesamten Ober- und / oder Unterkiefers durch einen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen.

Kieferfehlstellungen kommen hingegen im Gegensatz zu den häufigen isolierten Zahnfehlstellungen praktisch nie isoliert vor, sondern sind vielmehr fast immer auch mit Zahnfehlstellungen verbunden, so dass die reguläre Behandlung von skelettalen Dysgnathien neben einer Operation auch eine kieferorthopädische Therapie mit Klammern als Kombinationsbehandlung notwendig macht. Insgesamt ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäden und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen notwendig. Nur durch die gemeinsame Planung und Behandlung kann man zu einer funktionelle Zahnstellung als auch zu einem attraktiven Aussehen kommen.

1.  Erstberatung und Untersuchung durch den Kieferorthopäden – oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen

2.  Beratung durch die korrespondierende Fachdisziplin

Untersuchung und Erstellung des chirurgischen Gutachtens für die Krankenkasse

3. Antragsstellungen auf Kostenübernahme einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationsbehandlung durch den Kieferorthopäden

4. Entfernung der Weisheitszähne

In vielen Fällen ist zu Beginn der Therapie eine Entfernung der Weisheitszähne anzuraten. Diese führen sonst häufig zu zusätzlichem Engstand der Zähne oder liegen im späteren OP Gebiet.

5. Gaumennahterweiterung

Ggf. ist es notwendig, das Platzangebot durch transversale Erweiterung zu vergrößern, die Ausformung der Zahnbögen zu erleichtern und so einer unnötigen Zahnentfernung entgegenzuwirken.

6. Kieferorthopädische Ausformung der Zahnbögen

Die präoperative Ausformung und Harmonisierung der Zahnbögen durch den Kieferorthopäden ist die Voraussetzung für eine nachfolgende operative Korrektur. Die Dauer dieser Behandlung liegt bei ca. 1 Jahr.

7. Planung und Durchführung der Umstellungs-Operation

Die ausführliche Planung der Operation erfolgt in unserer Sprechstunde. Hier wird Ihnen ausführlich erklärt in welche Richtung Ihre Kiefer bewegt werden müssen. Der Eingriff erfolgt stationär in Vollnarkose, wobei ausschließlich im Mund operiert wird. Dadurch entstehen keine Narben im Gesicht. Durch die Operation wird die Dysgnathie beseitigt und der Kiefer mittels Titanplatten in der neuen Position fixiert. Der Krankenhausaufenthalt beträgt ca. 5 Tage mit einer anschließenden Arbeitsunfähigkeit von 2-3 Wochen. Es erfolgen regelmäßige Kontrollen in unserer Sprechstunde.

8. Kieferorthopädische Nachbehandlung ca. 6 Wochen nach der Operation

Feineinstellung des Bisses und Stabilisierung des Ergebnisses, Dauer ca. 6 Monate.

9.  Entfernung der Titanplatten (optional) ca. 6 Monate nach der Operation

Dieser operative Eingriff findet erneut in einem kurzen stationären Aufenthalt von ca. 2 Tagen statt. Es ist möglich weitere Patientenwünsche (Implantate, Nasenkorrektur, Kinnplastik etc.) ggf. in Kombination mit diesem Eingriff zu realisieren. Die Arbeitsunfähigkeit beträgt in der Regel eine Woche.

Insgesamt dauert eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung ca. 2 Jahre. Da bei Patienten mit skelettalen Kieferfehlstellungen erhebliche funktionelle Einschränkungen bestehen, werden die gesamten Behandlungskosten für die kieferorthopädische Vorbehandlung, den operativen Eingriff und die Nachbehandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms (OSAS)

Besteht der Verdacht auf eine Schlafapnoe werden zunächst Röntgenbilder mit Hilfe eines CT- oder DVT-Gerätes angefertigt. So kann eine Atemwegsanalyse durchgeführt werden, bei der der Durchmesser der oberen Atemwege ermittelt und vermessen werden kann. Des weiteren sollte eine Analyse im Schlaflabor erfolgt sein. Die Planung der notwendigen Behandlungsschritte kann nach Auswertung aller Unterlagen erfolgen.

Durch die Vorverlagerung der Kiefer werden die oberen Atemwege um das 2-3-fache erweitert und die Atmung dadurch deutlich verbessert. Ist ein zu schmaler Oberkiefer die Ursache der Atemprobleme, kann eine Gaumennahterweiterung Abhilfe schaffen. Die Operationen erfolgen alleine an den Kieferknochen und nicht an den Weichteilen, wie dem Rachenzäpfchen, dem Gaumensegel oder dem Zungengrund.

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